Zuletzt aktualisiert: 15. Dezember 2023
Dieses Service Level Agreement („SLA“) ist Teil des Master Service Agreement (die „Vereinbarung“) zwischen W&B und dem Kunden und wird darin durch Verweis aufgenommen. Dieses SLA gilt nur für die Bereitstellungstypen Enterprise W&B Multi-Tenant Public Cloud und Enterprise W&B Dedicated Cloud und gilt nicht für andere von W&B angebotene Produkte. Alle in diesem SLA nicht definierten großgeschriebenen Begriffe haben die in der Vereinbarung angegebene Bedeutung.
Während jeder Abonnementlaufzeit steht der Service dem Kunden mindestens 99,5 % der Zeit in jedem Kalendermonat zur Verfügung („Verfügbarkeitsverpflichtung“). Wenn der monatliche Verfügbarkeitsprozentsatz für den Service niedriger ist als die Verfügbarkeitsverpflichtung in einem Kalendermonat und der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Ende des betreffenden Monats eine Servicegutschrift anfordert, hat der Kunde möglicherweise Anspruch auf eine Gutschrift basierend auf den monatlichen Gebühren (z. B. 1/12 der jährlichen Abonnementgebühren) für den Service in diesem Monat („Servicegutschrift“). Das Serviceguthaben wird wie folgt berechnet:
Betriebszeit | Servicegutschrift (% der monatlichen Gebühren) |
Weniger als 99,5 %, aber größer oder gleich 98,0 % | 10 % |
Weniger als 98 %, aber größer oder gleich 97,0 % | 15 % |
Weniger als 97,0 % | 20 % |
W&B verrechnet jedes Service-Guthaben mit der nächsten Rechnung des Kunden für ein 12-Monats-Abonnement, vorausgesetzt, das Konto des Kunden ist vollständig bezahlt und es liegen keine offenen Zahlungsprobleme oder Streitigkeiten vor. Der Kunde erhält keine Rückerstattung für nicht genutzte Service-Guthaben. Service-Guthaben dürfen in keinem Monat 20 % der monatlichen Gebühren überschreiten.
Um eine Servicegutschrift zu erhalten, muss der Kunde W&B innerhalb der in Abschnitt 2 genannten Frist per E-Mail an support@wandb.com benachrichtigen. W&B stellt Service-Updates unter status.wandb.com zur Verfügung.
Die Verfügbarkeitsverpflichtung gilt nicht für Leistungsprobleme des Dienstes, die sich aus folgenden Gründen ergeben: (i) Ereignisse höherer Gewalt, sofern W&B wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Auswirkungen solcher Ereignisse höherer Gewalt zu mildern; (ii) vom Kunden oder einem Dritten bereitgestellte Dienste, Hardware oder Software, wie z. B. Probleme im Zusammenhang mit der Internetverbindung des Kunden oder Websites Dritter; oder (iii) unsachgemäße Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder Verstoß des Kunden gegen die Vereinbarung.
Service-Credits sind das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Nichterfüllung der Verfügbarkeitsverpflichtung durch W&B. Service-Credits können nicht gegen Geldbeträge oder andere Arten von Credits eingetauscht oder in diese umgewandelt werden.
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